Mitgliedschaft

Laden Sie sich das Mitgliedschaftsformular hier herunter:

Für unsere Öffentlichkeitsarbeit benötigen wir weiterhin folgendes Formular:

Einverständniserklärung Öffentlichkeitsarbeit Senioren

Einverständniserklärung Öffentlichkeitsarbeit Junioren

 

Unsere Fußballer benötigen weiterhin folgendes Formular:

Antrag auf Spielberechtigung

 

Passives Mitglied im Sportverein SV Drensteinfurt?

 

Sieben gute Gründe!

  • Unterstützung vieler ehrenamtlicher Helfer und Helferinnen im Sportverein mit über 750 Mitgliedern

  • Gezielte Unterstützung und Förderung der Jugendarbeit; Möglichkeiten bieten bzgl. der Weiterbildung und Qualifizierung der Jugendtrainer und Betreuer

  • In den drei Hauptabteilungen Fußball, Boule und Tischtennis werden über 400 Jugendliche von weit über 70 Trainern und Betreuern nicht nur trainiert und zu Spielen begleitet, sondern auch außersportlich betreut

-> Damit übernimmt der SVD eine wichtige soziale Funktion in der Jugendarbeit der Stadt Drensteinfurt. Dazu kommen noch weitere ca. 10 Senioren- und Seniorinnenmannschaften, die sowohl im Erlfeld, sowie in den Drensteinfurter Sporthallen aktiv sind.

  • Die Spiele der eigenen Drensteinfurter Jugend  sind häufig spannender, persönlicher und interessanter, als der “teure und große Profisport”

  • In den Seniorenmannschaften unterstützen und fördern Sie mit Ihrem Beitrag ausschließlich Eigengewächse der Stadt

  • Sportanlagen wie die Dreingauhalle und das Erlfeld bieten optimale Bedingungen deren Unterhaltung, Pflege und weiterer Ausbau zum Teil vom Verein selber übernommen wird

  • Ein gemütliches Sportlerheim als kommunikativer Mittelpunkt für alle Interessierten und natürlich auch für Nichtmitglieder

 

 

Beitragsordnung

 

§ 1 Grundsätze zur Beitragserhebung

 

(1) Der Beitritt in den Verein ist gebührenfrei.

(2) Jede Mitgliedschaft führt grundsätzlich zur Beitragspflicht.

(3) Der Mitgliedsbeitrag wird als Jahresbeitrag zu Beginn des Kalenderjahres für das laufende Kalenderjahr (Geschäftsjahr) durch Einzugsermächtigung erhoben.

(4) Die Beitragszahlung erfolgt per Bankeinzugsverfahren. Änderungen der Bankverbindung hat jedes Mitglied umgehend gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand bekannt zu geben. Die dem Verein von der Bank in Rechnung gestellten Rückbuchungskosten aufgrund erfolgloser Abbuchung gehen zu Lasten des jeweiligen Kontoinhabers (Mitglied).

(5) Bei Beitritt des Mitglieds in der zweiten Jahreshälfte fällt nur der halbe Jahresbeitrag für das laufende Kalenderjahr an.

(6) Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens im Laufe eines Kalenderjahres werden Beitragsanteile nicht erstattet, da die Kündigung jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gilt.

 

§ 2 Beitragshöhe

 

(1) Die Beitragsfestsetzung erfolgt nach Zugehörigkeit zum Personenkreis und unterscheidet nach aktiver und passiver Mitgliedschaft.

(2) Die Entrichtung des Familienbeitrags allein begründet keine Mitgliedschaft der übrigen Familienangehörigen, die ihren Beitritt nicht erklärt haben.

(3) Es werden folgende Jahresbeiträge festgeschrieben:

Personenkreis

Jahresbeitrag

Aktive Mitglieder

 

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

120 €

Erwachsene

150 €

Studenten*, Auszubildende*, Wehr- und Zivildienstleistende*

132 €

Familienbeitrag (min. 2 Kinder + 1 Erziehungsberechtigter)

252 €

Boule/Nordic Walking

72 €

Personen ab dem vollendeten 67. Lebensjahr

60 €

Passive Mitglieder

60 €

* Die Zugehörigkeit zum Personenkreis ist jeweils durch geeigneten Nachweis zu erbringen

 

§ 3 Beitragsfreiheit

 

(1) Ehrenmitglieder sind ab Ernennung durch die Mitgliederversammlung beitragsfrei zu führen.

(2) Auf Vorstandsbeschluss sind die nachstehend genannten Personengruppen für die Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Personenkreis von der Beitragszahlung befreit:
a) Bezieher von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe),
b) sonstige besondere Härtefälle
Die Zugehörigkeit zum Personenkreis ist durch geeigneten Nachweis zu erbringen.